PRÁVNĚHISTORICKÉ STUDIE
PRÁVNĚHISTORICKÉ STUDIE

Právněhistorické studie / Legal History Studies (Charles University journal; below referred to as PHS or Journal) is a scientific journal listed in the international prestigious database SCOPUS. The journal is published by Charles University in Prague under the guarantee of the Department of Legal History of the Faculty of Law of Charles University. It is published by the Karolinum Press. The journal focuses on the field of legal history and related topics.

Issue 1 of the Journal was published by the Czechoslovak Academy of Sciences Publishing in June 1955. The Journal was initially published by the Cabinet of Legal History of the Czechoslovak Academy of Science (CSAV), later by the Institute of State and Law (CSAV) and then by the Institute of Legal History of the Faculty of Law of Charles University.

PHS is issued three times a year in April, August, and December and it presents original scientific works/papers as well as reviews, annotations and news from the scientific field of legal history. It also introduces annotated texts of a legal history nature. PHS accepts manuscripts from domestic as well as foreign authors. Manuscripts submitted by foreign authors are published in original language, namely in English, Slovak, German, French, Italian or Polish.

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The journal is archived in Portico.

PRÁVNĚHISTORICKÉ STUDIE, Vol 45 No 2 (2015), 62–78

Právní dějiny na pražské Německé právnické fakultě

Petra Skřejpková

published online: 30. 05. 2016

abstract

Rechtsgeschichte an der Prager deutschen juristischen Fakultät 1.Rechtsgeschichte als Lehr- und Forschungsdisziplin Die Studie konzentriert sich in erster Linie an die Schaffung der Rechtsgeschichte an den Fakultäten der österreichisch-ungarischen Monarchie, wo das Fachgebiet als Folge der Reform des Ministers für Bildung und Kult Graf Leo von Thun-Hohenstein entstand. Diese Reform war eine der wichtigsten Reformen der Rechtswissenschaften und alle ihren Folgen überlebten das Ende der österreichisch-ungarischen Monarchie. Unter den damals geltenden Regeln wurde im Prinzip auch in der unabhängigen Tschechoslowakei unterrichtet. Im Studienjahr 1882/1883 (mit Wirkung vom Beginn des Wintersemesters) wurde die Karl-Ferdinand-Universität in zwei Teile geteilt (Tschechische und Deutsche Universität). Die Deutsche Fakultät hatte etwa die Hälfte der Zahl der eingeschrieben Studierenden an der Fakultät der Tschechische Fakultät. Nach der Bildung der Tschechischen Republik war der tschechische Teil der Karl-Ferdinand-Universität umbenannt in Karlsuniversität. Die Deutsche Universität war, als eine selbstständige Universität weiter tätig. Von dem Lehrfach der Rechtsgeschichte wurden Reichsgeschichte entfernt und die Geschichte des österreichischen Rechts ersetzten die Mitteleuropäische Rechtsgeschichte (Geschichte des öffentlichen und privaten Rechts in Mitteleuropa). Die slawische Rechtsgeschichte hatten zunehmende Bedeutung gewonnen, waren jetzt der Gegenstand einer gesonderten tschechischen Geschichte, die sich auf das Studium der Geschichte des Rechts in der Tschechoslowakischen Republik konzentrierten. Diese Fächer wurden auf allen Rechtsfakultäten gelehrt, inclusive die Deutsche. In der zweiten Hälfte der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts, begann die Reduzierung der Anzahl von jüdischen Studenten, die an der Universität studiert haben. Nach und nach kam ihrer vollständigen Ausschluss von der Universität. Nach der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren im März 1939 wurde die Deutsche Universität, dann schon als Deutsche Karls-Universität Prag umgenannt, der Reichsjurisdiktion unterstellt. 2.Rechtsgeschichte der deutschen Karl-Ferdinand-Universität, und seine wichtigsten Vertreter Im nächsten Abschnitt befasst sich die Autorin mit den wichtigsten Vertretern der Rechtsgeschichte an der Fakultät für Rechtswissenschaften der der deutschen Karl-Ferdinand Universität. Die letzte gemeinsame Rektor der Karl-Ferdinand-Universität im Studienjahr 1877/1878 war Auenrode Hugo von Kremer, der dann auch auf das deutsche Rechtswissenschaftliche Fakultät als Professor für deutsche Geschichte lehrte. Während seiner Amtszeit in Prag veröffentlichte eine Studie über das Urheberrecht. Die Arbeit „Das Urheberrecht in der Tonkunst Oesterreich, Deutschland und Anderen Staaten Europaischen…“ (1891) ist geschätzt. Ein weiterer Professor der Rechtsgeschichte und Römisches Recht war der in Prag geborene Professor Carl von Czyhlarz. Sein Nachfolger Adolf Zycha, widmete sich den älteren tschechischen und deutschen Rechtsgeschichte. Bezeichnend ist seine Abhandlung „Das böhmische Bergrecht des Mittelalters auf grundlage des Bergrechts von Iglau“, die in Berlin, 1900 veröffentlicht war. 3.Entstehung der Republik und Lehre an der Deutschen Hochschule Im nächsten Abschnitt befasst sich die Autorin mit den nach der Entstehung der Tschechoslowakischen Republik geänderte Lehrpläne der Rechtsgeschichte der Juristischen Fakultäten. Ein neues Konzept der Lehre wurde eingeführt und neue Lehrbücher entstandten. Zychas Schüler und Nachfolger in der Lehre der Rechtsgeschichte war Otto Peterka. Sein wichtigstes Werk, war die zweiteilige Lehrbuch der Geschichte der böhmischen Länder „Rechtsgeschichte Böhmischen der Länder“. Peterka hat sich nicht nur Rechtsgeschichte im allgemeinen, sondern auch die Geschichte des Wirtschaftsrechts gewidmet. Wichtige Rolle in der Lehre hatte auch Marian San Nicolò, der das römisches Recht vortragte, aber drang in den gesamten Bereich der Rechtsgeschichte. Als Anhänger der Nationalsozialismus beienflusste er auch das politische Klima und persönliche Beziehungen an der Universität. Zu diesem Zeitpunkt hat er sein Hauptwerk, „Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechtes“ veröffentlicht. Ein anderer Professor, der im Gebiet nationalen Rechtsgeschichte tätig war, war Wilhelm Weizsäcker. In seiner Rechtsgeschichte Arbeit widmete er sich weitgehend der sudetendeutsche Frage und der Geschichte der Deutschen in Böhmen und Mähren. Im Rahmen der deutschen Juristischen Fakultät gehörte er zu einer Gruppe von nationalistisch orientierten Professoren und nahm an der Arisierung und ideologische Transformation der Universität teil. Die Autorin betont, daβ diese Arbeit, eine Reflexion über die Frage, ob in den Tschechoslowakischen Republik zwei verschiedenen Zweige der tschechoslowakischen Rechtsgeschichte waren oder nicht und schlagt weitere mögliche Forschungsrichtungen vor.

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ISSN: 0079-4929
E-ISSN: 2464-689X

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