Právněhistorické studie / Legal History Studies (Charles University journal; below referred to as PHS or Journal) is a scientific journal listed in the international prestigious database SCOPUS. The journal is published by Charles University in Prague under the guarantee of the Department of Legal History of the Faculty of Law of Charles University. It is published by the Karolinum Press. The journal focuses on the field of legal history and related topics.
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PRÁVNĚHISTORICKÉ STUDIE, Vol 43 No 1 (2013), 25–52
Trestní právo v Obnoveném zřízení zemském
Karel Malý
published online: 25. 02. 2015
abstract
Das Strafrecht in der Verneuerten Landesordnung für Böhmen Der Artikel analysiert die bisher unterlassenen strafrechtlichen Bestimmungen der Verneuerten Landesordnung für Böhmen aus dem Jahre 1627, durch die sich der Absolutismus durchgesetzt hat. Der Autor erforscht allmählich das System des Strafrechts. Er beginnt mit dem allgemeinen Teil und geht dann zügig zu einzelnen in der Landesordnung festgelegten Tatbeständen über ( z.B. befasst sich er mit den Straftaten der Beleidigung der Majestät, des Missbrauchs der Amtsgewalt, Vermögensstraftaten, Straftaten gegen Leben und Gesundheit oder mit der Tortur). Der Autor beschränkt sich nicht nur auf Auslegung und Analyse des Textes der Verneuerten Landesordnung für Böhmen, sondern kompariert ihn auch mit den Novellen und Deklaratorien aus dem Jahre 1640, dann mit den vorherigen Strafrechtsnormen der Ständezeit und nicht zuletzt mit den nachfolgenden Bestimmungen der Constitutio Criminalis Josephina aus dem Jahre 1707. Der Autor konstatiert, dass die Verneuerte Landesordnung für Böhmen lückenhaft ist, denn es fehlen dort einige elementare strafrechtliche Grundsätze, die schon im Kodex des städtischen Rechts aus dem Jahre 1579 von Pavel Kristian von Koldin fest verankert waren. Der Ausgangspunkt, nach dem sich die Schöpfer der Landesordnung gerichtet haben, war es ein einheitliches, geschriebenes, durch den Willen des Herrschers erschaffenes Recht hervorzubringen. Ihr Motto hieß: „ein Monarch-ein Glaube-ein Recht“. Deshalb wurde auch das altfeudale ständische, religiös tolerante Gewohnheits- und Präzedenzrecht aufgehoben. Die Umsetzung neuerer Strafrechtsnormen in der Verneuerten Landesordnung für Böhmen war also eine Konsequenz der Veränderung der Machtverhältnisse in der Zeit nach der Schlacht am Weißen Berg, sie hat aber ebenfalls den Weg für spätere Kodifikationen des 18. Jhdt. geöffnet. Das sieht man auch an den Rechstprinzipien. Die privatrechtlichen Grundsätze wurden durch Offizialitätsprinzip, Inquisitionsprinzip oder Schriftlichkeit des Verfahrens ersetzt. Durch die Analyse des Textes der Verneuerten Landesordnung für Böhmen wurden auch neue interessante Erkenntnisse festgestellt. Z.B. dass im 17.Jhdt., d.h. in der Zeit der strengen Rekatholisierung zwar die katholische Kirche als Alleinkirche des Königreichs konstituiert wurde, aber sie konnte das Vermögen nur durch die Autorität des Königs haben und mit ihm disponieren und der strafrechtliche Schutz der katholischen Kirche, des Gottes und der Heiligen, war in der Landesordnung im Gegensatz zum städtischen Gesetzbuch aus dem Jahre 1579 nicht direkt verankert. Diese Lücke wurde erst in der josephinischen Halsgerichtsordnung aus dem Jahre 1707 erfüllt, auf die später auch die Constitutio Criminalis Theresiana angeknüpft hat. Eine außerordentliche Aufmerksamkeit widmet die Verneuerte Landesordnung den Anstrengungen um eine Garantie von Sicherheit und Ordnung auf dem Lande, und zwar soll sie durch die Obrigkeit gewährleistet werden. Zum ersten Male hält die Staatsgewalt nicht an der Grenze des adeligen Großgrundbesitzes an. Auch die Obrigkeit musste in der Absolutismuszeit die Strafrechtspolitik des Herrschers befolgen und sich dem zentral geregelten und geleiteten Recht unterordnen. Obwohl die Verneuerte Landesordnung (im Einklang mit dem Kodex des Stadtrechts aus dem Jahre 1579) die Folter als Beweis theoretisch relativiert, regelt sie sie nur teilweise sehr ausführlich und überlasst den Vollzug der Tortur ganz den lokalen Bräuchen. Erst die Constitutio Criminalis Josephina aus dem Jahre 1707 brachte in dieser Hinsicht die Vereinheitlichung und gewisse Modernisierung. Zum Schluss kann man sagen, dass die Verneuerte Landesordnung in den Einzelheiten auf früheres Landrecht zwar anknüpft, aber sonst verlässt sie die ständische Rechtskultur und prädestiniert somit folgende strafrechtliche Gesetze des 18. Jhdts.
Trestní právo v Obnoveném zřízení zemském is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
240 x 170 mm
periodicity: 3 x per year
print price: 250 czk
ISSN: 0079-4929
E-ISSN: 2464-689X